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SEPA-Lastschriftmandat erteilen


Beschreibung

Mit der Erteilung des SEPA-Lastschriftmandats stimmen Sie dem Einzug einer fälligen Zahlung zu und erteilen gleichzeitig Ihrem Kreditinstitut den Auftrag, die Zahlung einzulösen.

Die von Ihnen zu zahlenden Beträge können so automatisch von Ihrem Konto zu einem vorab bestimmten Zeitpunkt eingezogen werden. Sie ersparen sich dadurch erneute Zahlungsaufträge.

Sie können Ihr erteiltes Mandat jederzeit widerrufen.


Voraussetzungen

Sie müssen regelmäßig oder einmalig Geld an eine andere Stelle zahlen.

Die zuständige Stelle bietet Ihnen die Möglichkeit an, das Geld zum Zahlungstermin automatisch von Ihrem Konto abzubuchen.


Verfahrensablauf

Je nach Angebot der zuständigen Stelle können Sie das Mandat online oder schriftlich erteilen.

Wenn Sie es schriftlich erteilen:

  • Füllen Sie das Ihnen von der zuständigen Stelle bereitgestellte Formular vollständig aus.
  • Drucken Sie es aus und unterschreiben Sie es.
  • Senden Sie es im Original per Post an die zuständige Stelle.

Fristen

Keine

Das SEPA Lastschriftmandat ist 36 Monate gültig:

  • Es erlischt automatisch, wenn in dieser Zeit kein Betrag abgebucht wurde.
  • Bucht die zuständige Stelle in dieser Zeit einen Betrag ab, beginnt der 36-Monatszeitraum ab dieser Abbuchung neu zu laufen.

Sie können Ihr erteiltes Mandat jederzeit widerrufen.


Erforderliche Unterlagen

Keine


Kosten

Keine


Bearbeitungsdauer

zeitnah


Hinweise

Keine


Rechtsbehelf

Sie können Ihr erteiltes Mandat jederzeit widerrufen.


Freigabevermerk

Stand: 06.10.2022

Verantwortlich: Finanzministerium, Innenministerium


Zuständige Stelle(n)

Gemeindekasse
Rathausstr. 3
74934 Reichartshausen

 
Telefon 06262 924066
Telefax 06262 924040