Hundesteuer 2021
Die Hundesteuerbescheide für 2021 werden in den nächsten Tagen zugestellt.
Die bisher ausgegebenen grünen Hundesteuermarken sind weiterhin gültig. Bei Verlust der Steuermarke erhalten Sie von der Gemeindekasse gegen eine Gebühr von 5,-- € eine neue Marke.
Die Steuer für die Hundehaltung setzt sich laut örtlicher Hundesteuersatzung wie folgt zusammen:
- für den ersten Hund 90,--€
- für jeden weiteren Hund 180,--€
- für einen Kampfhund bzw. gefährlichen Hund 600,--€
- für jeden weiteren Kampfhund bzw. gefährlichen Hund 1.200,--€
Die Steuerpflicht beginnt am ersten Tag des auf den Beginn des Haltens folgenden Kalendermonats, frühestens mit Ablauf des Kalendermonats, in dem der Hund drei Monate alt wird. Beginnt die Hundehaltung bereits am ersten Tag eines Kalendermonats, so beginnt auch die Steuerpflicht mit diesem Tag. Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Hundehaltung beendet wird.
Falls Sie einen Hund an- oder abmelden möchten, nutzen Sie bitte das entsprechende Formular unter der Rubrik Satzungen.