Bannerbild | zur Startseite Bannerbild | zur Startseite
Link zur Seite versenden   Ansicht zum Drucken öffnen
 

Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die folgenden Webseiten:

www.reichartshausen.de

www.ruhehain.info

 

 

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseiten sind grundsätzlich bis auf die unter Punkt 2 genannten Seiten mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

 

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Für folgende Inhalte wird die Ausnahme wegen unverhältnismäßiger Belastung nach § 10 Absatz 2 L-BGG vorübergehend geltend gemacht:

 

  • PDF-Dokumente sind noch nicht auf ein barrierefreies Format umgestellt worden.
  • Auf der Webseite werden noch keine Videos in Gebärdensprache angeboten.
  • Bei den auf den Seiten veröffentlichten Grafiken oder Bilder fehlen teilweise die Textbeschreibungen.
  • In Videos sind keine Audiodeskriptionen eingebunden.
  • Es besteht derzeit keine Möglichkeit für eine kontrastreiche Darstellung.
  • Verlinkungen zu externen Anwendungen oder Webpräsenzen können auf nicht barrierefreie Inhalte führen.


Für die nicht barrierefreien Inhalte, für die wir derzeit keine barrierefreie Alternative anbieten, können Betroffene jedoch per E-Mail info@reichartshausen.de mit uns Kontakt aufnehmen, so dass wir ihnen zu ihrem Anliegen Lösungsmöglichkeiten oder eine persönliche Beratung anbieten können. Darüber hinaus helfen uns Anregungen, unsere Inhalte weiter an die Barrierefreiheit anzupassen.


3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 16. November 2021 erstellt und beruht auf Selbstüberprüfung. Die Erklärung wurde zuletzt am 16. November 2021 überprüft.

 

4. Barrieren melden: Kontakt zu Ansprechpartnern

Sollten Sie auf unseren Seiten dennoch auf Barrieren stoßen, bitten wir um Ihre Mithilfe: Senden Sie uns einen entsprechenden Hinweis mit einer Fehlerbeschreibung.

 

Ansprechpartner:

Gemeinde Reichartshausen

Rathausstr. 3

74934 Reichartshausen

Tel. 06262/9240-0

Email: info@reichartshausen.de

 

 

5. Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle

Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich per E-Mail info@reichartshausen.de an die Gemeinde Reichartshausen wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Falls die Gemeinde Reichartshausen nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 LBGG- DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die kommunale Behindertenbeauftragte im Rahmen der in § 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 LBGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

 

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Landes-Behindertenbeauftragte Stephanie Aeffner
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
Else-Josenhans-Straße 6

70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279 3360
E-Mail: Poststelle@bfbmb.bwl.de

 

Die Kontaktdaten des für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.