Förderantrag Balkonkraftwerke
Alle Informationen zur Förderung durch die Gemeinde
Die Gesamtsumme der Fördermittel für 2024 ist bereits voll ausgeschöpft. Anträge können ab 01.01.2025 wieder eingereicht werden.
Mini-Photovoltaik-Anlagen mit integriertem Wechselrichter werden oft auch als Balkonkraftwerke bezeichnet. Sie sind einfach zu installieren und auf eine Maximalleistung von 600W begrenzt. Diese Anlagen können mit überschaubarem Aufwand beispielsweise auf Terrasse und Balkon angebracht werden und erzeugen bei Sonneneinstrahlung Strom, der in das Hausnetz eingespeist wird. Somit tragen sie zur Energiesicherheit und auch dem Klimaschutz bei. Durch die Begrenzung auf 600W lassen sich in Abhängigkeit von Standort und Modell jährlich ca. bis zu 500 kWh Strom erzeugen.
Zu beachten ist, dass durch die Gemeinde nur Anlagen gefördert werden, die VDEkonform sind, d.h. die Stromerzeugungsanlage und der Anschluss entsprechen den aktuell gültigen Regeln der Technik. Nicht im Hausnetz verbrauchter Strom wird ohne Vergütung in das Niederspannungsnetz eingespeist. Das Balkonkraftwerk muss außerdem beim Netzbetreiber und bei der Bundesnetzagentur per Marktstammdatenregister angemeldet werden. Bei vorhandener PV-Anlage auf dem Dach ist die gleichzeitige Nutzung eines Balkonkraftwerkes nicht sinnvoll oder gar zielführend. Hier sollte man sich sehr genau im Fachhandel oder beim Elektriker über die Sinnhaftigkeit einer Anschaffung eines dann zusätzlichen Balkonkraftwerkes erkundigen.
Der Gemeinderat der Gemeinde Reichartshausen hat am 25.04.2023 die Förderung von Mini-Photovoltaik-Anlagen (Balkonkraftwerken) im Gemeindegebiet beschlossen. Die Förderung erfolgt in Form eines finanziellen Zuschusses der Gemeinde in Höhe von 100 € pro Anlage und Haushalt für die Anschaffung einer Anlage. Der Förderzeitraum beginnt ab 25.04.2023 und läuft bis 31.12.2025. Die bereitgestellte Gesamtsumme der Fördermittel ist auf jährlich 2.000 € begrenzt. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht. Maßgebend für die Förderung ist die Vorlage entsprechender Nachweise und der Zeitpunkt der Installation der jeweiligen Anlage. Weiterhin werden nur Anlagen gefördert, die VDE-konform sind, d.h. die Stromerzeugungsanlage und der Anschluss entsprechen den aktuell gültigen Regeln der Technik.
(Stand: 16.05.2023)