Kinderreisepass - eine Beantragung ist seit 1. Januar 2024 nicht mehr möglich
Beschreibung
Achtung: Seit dem 1. Januar 2024 werden keine neuen Kinderreisepässe mehr ausgestellt.
Die bereits ausgestellten Kinderreisepässe behalten ihre Gültigkeit bei.
Die Verlängerung und Aktualisierung noch gültiger Dokumente sowie die Berichtigung der Eintragungen zur Größe, Augenfarbe und zum Wohnort sind nicht mehr zulässig.
Wird ein Kinderreisepass ungültig, weil seine Gültigkeitsdauer abgelaufen ist oder sich beispielsweise der Name des Kindes geändert hat, soll das Lichtbild aktualisiert werden oder beispielsweise die Wohnortangabe nach einem Umzug berichtigt werden, kann ein regulärer Reisepass oder Personalausweis für das Kind ausgestellt werden.
Voraussetzungen
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Erforderliche Unterlagen
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Kosten
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Bearbeitungsdauer
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Vertiefende Informationen
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Hinweise
Den Verlust des Kinderreisepasses müssen Sie schnellstmöglich bei der Gemeinde anzeigen. Einzelheiten dazu finden Sie in der Leistungsbeschreibung "Reisepass - Ausstellung wegen Verlust beantragen".
Rechtsbehelf
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Rechtsgrundlage
- § 28 Übergangsvorschrift für Kinderreisepässe
Freigabevermerk
17.07.2024 Innenministerium Baden-Württemberg
Zuständige Stelle(n)
Gemeinde Reichartshausen
Rathausstr. 374934 Reichartshausen
06262 92400
06262 924040