Lebenspartnerschaft - Umwandlung in eine Ehe beantragen
Beschreibung
Wenn Sie in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, können Sie die Lebenspartnerschaft in eine Ehe umwandeln.
Diese Umwandlung müssen Sie beantragen.
Erst danach folgt die eigenständige Zeremonie der Heirat vor einer Standesbeamtin oder einem Standesbeamten.
Voraussetzungen
Sie leben in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, die in Deutschland begründet wurde.
Verfahrensablauf
Beide Partnerinnen oder Partner müssen die Umwandlung der Lebenspartnerschaft in eine Ehe zusammen persönlich beantragen. Ist Ihr Partnerin oder Ihr Partner verhindert, müssen Sie eine Vollmacht vorlegen. Darin muss die jeweils andere Person bestätigen, dass sie mit der Beantragung einverstanden ist.
Das Standesamt prüft Ihre Unterlagen und teilt Ihnen mit, ob alle Voraussetzungen zur Umwandlung erfüllt sind. Diese Mitteilung ist sechs Monate gültig.
Die Zeremonie der Eheschließung selbst nimmt die Standesbeamtin oder der Standesbeamte vor und erfordert die Anwesenheit und Unterschrift beider Ehegatten.
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Nachweis der Staatsangehörigkeit
- aktuell ausgestellte Lebenspartnerschaftsurkunde oder
- wenn die bestehende Lebenspartnerschaft nicht bei dem Standesamt begründet worden ist, bei dem die Umwandlung der Lebenspartnerschaft in die Ehe beantragt wird: ein beglaubigter Ausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister
- erweiterte Meldebescheinigung der Meldebehörde, die nicht älter als vier Wochen ist.
Sie ist nicht zu verwechseln mit aufenthaltsrechtlichen Erlaubnissen für ausländische Staatsangehörige. In manchen Gemeinden kann das Standesamt die erweiterte Meldebescheinigung für Sie ausdrucken.
Eine einfache Meldebescheinigung reicht nicht.
Kosten
Grundsätzlich ist die Umwandlung der Lebenspartnerschaft in einer Ehe gebührenfrei.
Hinweis: In Ausnahmefällen können Gebühren anfallen.
Bearbeitungsdauer
abhängig vom Einzelfall
Hinweise
Wenn Sie bei oder nach der Begründung der eingetragenen Lebenspartnerschaft einen gemeinsamen Namen geführt haben, wird dieser nach der Umwandlung der Lebenspartnerschaft auch ihr Ehename. Haben Sie noch keine Entscheidung getroffen, können Sie dies im Rahmen der Eheschließung tun.
Lebt Ihr Kind im gemeinsamen Haushalt, kann es auch den Ehenamen erhalten.
Rechtsbehelf
Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei dem für das Standesamt zuständigen Amtsgericht
Rechtsgrundlage
- Artikel 2 des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts (Umwandlung und Beurkundung)
- § 3 Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) (Lebenspartnerschaftsname)
- § 5 der Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung des Personenstandsgesetzes (PStG-DVO) (Erhebung von Gebühren und Auslagen) in Verbindung mit Anlage 1 (Gebührenverzeichnis)
Freigabevermerk
25.06.2024 Innenministerium Baden-Württemberg
Zuständige Stelle(n)
Gemeinde Reichartshausen
Rathausstr. 374934 Reichartshausen
06262 92400
06262 924040