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Meldebescheinigung beantragen


Beschreibung

Mit der Meldebescheinigung können Sie gegenüber Dritten nachweisen, in einer aktuellen Wohnung gemeldet zu sein. Es gibt verschiedene Behörden oder Anlässe, bei denen Sie eine Meldebescheinigung vorlegen müssen,

beispielsweise für:

  • Aufgebot beim Standesamt
  • Zulassungsstelle
  • Banken
  • Rentenversicherer.

Die Meldebescheinigung gibt Auskunft über Ihre im Melderegister gespeicherten Daten wie beispielsweise Familienname, Vornamen, Geburtsdatum, aktuelle Anschriften.


Voraussetzungen

keine


Verfahrensablauf

Sie müssen die Meldebescheinigung bei der zuständigen Stelle beantragen. Der Antrag ist an keine bestimmte Form gebunden. Sie können ihn daher schriftlich (auch durch Fax), elektronisch, mündlich oder zu Protokoll stellen.


Fristen

keine


Erforderliche Unterlagen

Die Meldebehörde kann folgende Unterlagen verlangen:

  • Wenn Sie den Antrag persönlich stellen: Personalausweis oder Reisepass
  • Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen: Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses
  • Wenn Sie den Antrag elektronisch über service-bw stellen: Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion und AusweisApp

Kosten

Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der örtlichen Gebührensatzung.

Die elektronische Meldebescheinigung wird unentgeltlich erteilt.

Für Sozialleistungen wie zum Beispiel Rentenversicherung, Kindergeld, Wohngeld ist die Meldebescheinigung kostenfrei.


Bearbeitungsdauer

Bei persönlicher Vorsprache: in der Regel sofort


Hinweise

Eine elektronische Meldebescheinigung beinhaltet keine Unterschrift und Dienstsiegel.


Rechtsbehelf

Die Ausstellung einer Meldebescheinigung können Sie durch eine Verpflichtungsklage einfordern.


Rechtsgrundlage

Bundesmeldegesetz (BMG):

  • § 18 Meldebescheinigung

Freigabevermerk

10.10.2024 Innenministerium Baden-Württemberg


Zuständige Stelle(n)

Bürgerbüro
Rathausstr. 3
74934 Reichartshausen

 
Telefon 06262 924012
Telefax 06262 924040