Adressbuch - Eintrag sperren lassen
Beschreibung
Viele Gemeinden geben Einwohnerbücher oder ähnliche Nachschlagewerke heraus. Darin erscheinen Informationen wie Ihr Name, ein Doktorgrad und Ihre Anschrift. Sie können der Veröffentlichung Ihrer Daten widersprechen. Ihren Widerspruch brauchen Sie nicht begründen.
Die Meldebehörde muss Sie schon bei der Anmeldung auf das Widerspruchsrecht hinweisen. Außerdem informiert die Behörde Sie über Ihr Widerspruchsrecht einmal jährlich durch ortsübliche Bekanntmachung.
Voraussetzungen
Eintrag in einem Adressbuch
Verfahrensablauf
Sie müssen der Übermittlung Ihrer Daten widersprechen. Der Widerspruch ist an keine bestimmte Form gebunden. Sie können ihn daher schriftlich, elektronisch, mündlich oder zu Protokoll einlegen. Je nach Angebot Ihrer Gemeinde liegt ein Formular zum Download bereit.
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
Die Meldebehörde kann folgende Unterlagen verlangen:
- Personalausweis oder Reisepass
- bei schriftlicher Beantragung: Kopie des Reisepasses oder Personalausweises
Kosten
keine
Bearbeitungsdauer
in der Regel ein bis vier Wochen
Hinweise
keine
Rechtsbehelf
Leistungsklage
Rechtsgrundlage
- § 50 Absatz 5 Melderegisterauskünfte in besonderen Fällen
Freigabevermerk
10.10.2024 Innenministerium Baden-Württemberg
Zuständige Stelle(n)
Bürgerbüro
Rathausstr. 374934 Reichartshausen
06262 924012
06262 924040