Gefahr durch freilaufende Hunde
Die Gemeindeverwaltung weist darauf hin, dass Hunde innerhalb des Ortes generell anzuleinen sind. Im Übrigen dürfen Hunde während des Tages ohne Begleitung einer Person, die durch Zuruf auf das Tier einwirken kann, nicht frei umherlaufen.
Von frei umherlaufenden Tieren können vielfältige Gefahren für die öffentliche Sicherheit ausgehen, z.b. Gefährdung von Passanten oder auch die Gefährdung von anderen Tieren.
Wir weisen deshalb ausdrücklich die Hundehalter darauf hin, zukünftig die Regelungen einzuhalten.