FFP2-Maskenpflicht im Rathaus und KOMM-IN
Ab Mittwoch, dem 12. Januar müssen alle Personen ab 18 Jahren im Rathausgebäude eine FFP2-Maske tragen.
Aufgrund der stark ansteigenden Omikron-Welle und dem damit zu erwartenden erneuten Anstieg der Hospitalisierungen gelten die Regelungen der Alarmstufe II vorerst unabhängig von den Schwellenwerten bis zum 1. Februar 2022 weiter.
Weitere Informationen: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/faq-corona-verordnung/