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Winterdienst & Räumpflicht

Winterdienst & Räumpflicht (Bild vergrößern)
Bild zur Meldung: Winterdienst & Räumpflicht

Der Winter ist nun auch in Reichartshausen angekommen…

 

Damit wir alle sicher durch den Schnee kommen, haben wir hier einige wichtige Informationen zusammengestellt.

 

Unser Beitrag:

Unser Einsatzteam des Bauhofs sowie der von der Gemeinde beauftragte Unternehmer sorgen dafür, dass so schnell wie möglich alle wichtigen Verkehrswege von Schnee und Eis befreit werden. Bei Schnee und Eis räumen und streuen die Mitarbeiter des Winterdienstes öffentliche Fahrbahnen und öffentliche Gehwege sowie Radwege und Plätze. Dies geschieht nach einem Dringlichkeitsplan:

Zuerst die Fahrtstrecken der Linienbusse und die Steilstrecken, danach die Wohn-, Verbindungs- und Durchgangsstraßen.

 

Wir bitten um Verständnis, dass, gerade bei anhaltendem Schneefall, unser Bauhof nicht im ganzen Ort gleichzeitig räumen und streuen kann.

 

Ihr Beitrag:

Für das Räumen und Streuen von Gehwegflächen sind laut Satzung der Gemeinde die EigentümerInnen/MieterInnen des angrenzenden Grundstücks verantwortlich.

 

Die Gehwege sind auf min. 1 Meter Breite zu räumen und zu streuen. Die Gehwege müssen werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags- bis 8 Uhr geräumt und gestreut sein. Wenn nach diesem Zeitpunkt Schnee fällt oder Schnee- bzw. Eisglätte auftritt, ist unverzüglich, bei Bedarf auch wiederholt, zu räumen und zu streuen. Diese Pflicht endet um 20 Uhr.

 

Außerdem bitten wir darum, Ihren Schnee nicht auf die Straße zu schieben, sondern neben den Gehweg zu räumen.

 

Halten Sie bitte für die Räum- und Streufahrzeuge ausreichende Durchfahrtsmöglichkeiten frei. Behinderungen durch nicht akzeptables Parken, vor allem in der Rathaus- und Helmstadter Straße sowie der Heldenhainstraße erschweren den Winterdienst leider. Hier muss das Parken auf den eigenen Stellplätzen Vorrang haben!

 

Winterfest im Straßenverkehr

• Passen Sie Ihr Fahrverhalten den winterlichen Verhältnissen an

• Rechnen Sie mit Schnee und Eis

• Beachten Sie, dass Nebenstraßen eventuell nicht gestreut sind

• Machen Sie Ihr Auto fit für den Winter

• Bringen Sie sich selbst und andere Verkehrsteilnehmer nicht in Gefahr.

• Beachten Sie die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung zur Anpassung der Geschwindigkeit an die Witterungsverhältnisse

Weitere Informationen