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2. Rate der Grund- und Gewerbesteuer

2. Rate der Grund- und Gewerbesteuer (Bild vergrößern)
Bild zur Meldung: 2. Rate der Grund- und Gewerbesteuer

Die Gemeinde Reichartshausen weist die Zahlungspflichtigen darauf hin, dass zum 15.05.2023 die zweite Rate der Grund- bzw. Gewerbesteuer fällig wird.

Bei verspätet eingehenden Zahlungen ist die Gemeindekasse verpflichtet Mahngebühren und Säumniszuschläge zu erheben.

 

Wir weisen erneut darauf hin, dass bei öffentlich-rechtlichen Forderungen (Grundsteuer, Gewerbesteuer, Hundesteuer u.s.w.) der offenstehende Betrag nur einmal angemahnt wird und danach der Gerichtsvollzieher mit der Beitreibung beauftragt werden muss.

Sofern Sie am SEPA Lastschriftverfahren teilnehmen, wird der fällige Betrag termingerecht von Ihrem Konto abgebucht.

Eine Bitte noch an alle Steuerschuldner, die nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen:

Bitte geben Sie bei allen Überweisungen das Buchungszeichen an.

 

Vielen Dank.

Ihre Gemeindeverwaltung

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