3. Rate der Grund- und Gewerbesteuer
Die Gemeinde Reichartshausen weist die Zahlungspflichtigen darauf hin, dass zum 15.08.2023 die dritte Rate der Grund- bzw. Gewerbesteuer fällig wird.
Bei verspätet eingehenden Zahlungen ist die Gemeindekasse verpflichtet Mahngebühren und Säumniszuschläge zu erheben.
Wir weisen erneut darauf hin, dass bei öffentlich-rechtlichen Forderungen (Grundsteuer, Gewerbesteuer, Hundesteuer, …) der offenstehende Betrag nur einmal angemahnt wird und danach der Gerichtsvollzieher mit der Beitreibung beauftragt werden muss.
Sofern Sie am SEPA Lastschriftverfahren teilnehmen, wird der fällige Betrag termingerecht von Ihrem Konto abgebucht.
Hinweis: Ihr bisheriger Grundsteuerbescheid gilt bis Sie einen neuen Bescheid von uns erhalten. Das bedeutet, die Raten sind auch in Zukunft wie angegeben zu zahlen. Sie erhalten nur bei Änderungen einen neuen Bescheid.
Eine Bitte noch an alle Steuerschuldner, die nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen. Geben Sie bei allen Überweisungen das Buchungszeichen (12 stellige Ziffer mit (5.0100.........) an.
Vielen Dank.
Ihre Gemeindeverwaltung