Information für die Jahreszahler der Grundsteuer
Die Gemeinde Reichartshausen weist alle Zahlungspflichtigen darauf hin, dass zum 01.07.2023 die Grundsteuer für die Jahreszahler fällig wird.
Bei verspätet eingehenden Zahlungen ist die Gemeindekasse verpflichtet Mahngebühren und Säumniszuschläge zu erheben.
Wir weisen erneut darauf hin, dass bei öffentlich-rechtlichen Forderungen (Grundsteuer, Gewerbesteuer, Hundesteuer usw.) der offenstehende Betrag nur einmal angemahnt wird und danach der Gerichtsvollzieher mit der Beitreibung beauftragt werden muss.
Sofern Sie am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, wird der fällige Betrag termingerecht von Ihrem Konto abgebucht.
Eine Bitte noch an alle Steuerschuldner, die nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen:
Bitte geben Sie bei allen Überweisungen das Buchungszeichen an.
Vielen Dank.
Ihre Gemeindeverwaltung