Hinweis an Grundstückseigentümer bei Änderung der Eigentumsverhältnisse
Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass die Gemeinde Reichartshausen bei der Berechnung der Grundsteuer an den Grundsteuermessbescheid des Finanzamtes gebunden ist.
Die Umschreibung eines Grundstückes kann erst vorgenommen werden, wenn uns vom Finanzamt ein entsprechender Bescheid zugegangen ist. Nach § 9 und 10 des Grundsteuergesetzes wird beim Wechsel im Eigentum der neue Eigentümer erst Steuerschuldner, wenn ihm der Steuergegenstand bei der Einheitsbewertung zugerechnet und ihm gegenüber der Steuermessbetrag vom Finanzamt festgesetzt worden ist. Dies kann frühestens zu Beginn des Kalenderjahres geschehen, das dem Eigentumswechsel folgt.
Bis ein Änderungsbescheid ergeht, müssen wir auf die Zahlung der Grundsteuer vom bisherigen Steuerpflichtigen bestehen. Bitte haben Sie etwas Geduld. Die Änderungen werden wir, sobald wir den Grundsteuermessbescheid des Finanzamtes erhalten haben, umgehend durchführen.