Entlastungen bei Öl- und Pelletheizungen: Antragstellung online
Entlastungen bei Öl- und Pelletheizungen: Antragstellung online jetzt möglich
Private Haushalte, die mit Heizöl, Flüssiggas (LPG), Holzpellets, Holzhackschnitzeln, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle/Koks heizen, können rückwirkend für das Jahr 2022 Härtefallhilfe beantragen.
Anträge können von 8. Mai bis Freitag, 20. Oktober 2023, über folgendes Onlineportal unkompliziert eingereicht werden: https://serviceportal.hamburg.de/HamburgGateway/Service/Entry?id=HEIZKOSTEN
Über den Online-Rechner https://driveport.de/brennstoffhilfe-rechner/ kann ermittelt werden, ob eine Antragstellung in Frage kommt. Dieser Rechner dient nur zur Information, die tatsächliche Antragsprüfung findet erst nach Antragstellung statt.
Das Umweltministerium hat zudem für die Bürgerinnen und Bürger des Landes eine Telefon-Hotline eingerichtet unter 0711 126-1600. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind erreichbar von Mo - Fr zwischen 9 und 17 Uhr.
Nähere Informationen: https://um.baden-wuerttemberg.de/de/energie/versorgungssicherheit/energieversorgung-in-deutschland/haertefallfonds-fuer-privathaushalte/faq-zu-haertefallhilfen-fuer-privathaushalte