Hunde auf landwirtschaftlichen Flächen
Wir weisen alle Hundehalter darauf hin, dass Hunde aktuell nicht auf landwirtschaftliche Flächen (Wiesen und Felder) laufen dürfen.
Das Naturschutzgesetz besagt ein Betretungsverbot auf landwirtschaftlichen Flächen
innerhalb der Vegetationsperiode. Das ist die Zeit zwischen Saat und Ernte bei Feldern und bei Wiesen die Zeit der Beweidung, in welcher wir uns gerade befinden.
Wir bitten alle Hundehalter um Rücksicht und Beachtung. Sie möchten ja auch keine fremden Menschen oder Tiere durch Ihren Garten laufen sehen.
Und noch ein kurzer Hinweis zum Schluss: Beseitigen Sie bitte den Kot Ihres Vierbeiners von fremden Grundstücken und öffentlichen Flächen.