Heizkostenzuschuss online beantragen
Pressemitteilung des Landratsamts Rhein-Neckar-Kreis vom 25. Juli 2023
Heizkostenzuschuss online beantragen: Zuschuss muss direkt beim Landesumweltministerium beantragt werden, nicht beim Landratsamt
Seit dem 8. Mai 2023 können private Haushalte in Baden-Württemberg, die mit Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzeln, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle bzw. Koks heizen und im Zeitraum von Januar bis Dezember 2022 eine Verdopplung der Kosten im Vergleich zu den Referenzpreisen (siehe unten) von 2021 hatten, rückwirkend eine Härtefallhilfe beantragen. Die Anträge können über ein Online-Portal gestellt werden, das seit dem 8. Mai 2023 verfügbar ist: https://serviceportal.hamburg.de/HamburgGateway/Service/Entry?id=HEIZKOSTEN
Mieter, die über eine Zentralheizung versorgt werden, sind nicht antragsberechtigt. Hier muss der Vermieter für sie aktiv werden. Der Heizkostenzuschuss ist nicht zu verwechseln mit den Härtefallhilfen „Energie für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Baden-Württemberg“ oder dem Heizkostenzuschuss II.
Referenzpreise für 2021:
Heizöl: 71 Cent/Liter (inklusive Umsatzsteuer)
Flüssiggas: 57 Cent/Liter (inklusive Umsatzsteuer)
Holzpellets: 24 Cent/Kilogramm (inklusive Umsatzsteuer)
Holzhackschnitzel: 11 Cent/Kilogramm (inklusive Umsatzsteuer)
Holzbriketts: 28 Cent/Kilogramm (inklusive Umsatzsteuer)
Scheitholz: 85 Euro/Raummeter (inklusive Umsatzsteuer)
Kohle/Koks: 36 Cent/Kilogramm (inklusive Umsatzsteuer)
Alle weiteren Infos gibt es auf der Seite des Landesministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft: