2. Rate der Grund-/Gewerbesteuer fällig
Die Gemeindeverwaltung informiert, dass zum 15.05.2023 die zweite Rate der Grund- bzw. Gewerbesteuer fällig wird. Bei verspätet eingehenden Zahlungen ist die Gemeindekasse verpflichtet Mahngebühren und Säumniszuschläge zu erheben. Wir weisen erneut darauf hin, dass bei öffentlich-rechtlichen Forderungen (Grund-, Gewerbe-, Hundesteuer) der offene Betrag nur einmal angemahnt und danach der Gerichtsvollzieher mit der Beitreibung beauftragt wird. Sofern Sie am SEPA Lastschriftverfahren teilnehmen, wird der fällige Betrag termingerecht von Ihrem Konto abgebucht. Eine Bitte noch an alle Steuerschuldner, die nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen: Bitte geben Sie bei allen Überweisungen das Buchungszeichen (12 stellige Ziffer mit (5.0100…) an.