Grundsteuer: Info an Jahreszahler
Die Gemeindeverwaltung informiert alle Zahlungspflichtigen, dass zum 01.07.2024 die Grundsteuer für die Jahreszahler fällig wird.
Bei verspäteten Zahlungen sind wir verpflichtet Mahngebühren und Säumniszuschläge zu erheben. Sofern Sie am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, wird der fällige Betrag termingerecht von Ihrem Konto abgebucht. Bei öffentlich-rechtlichen Forderungen (Grund-, Gewerbe- und Hundesteuer) wird der offenstehende Betrag nur einmal angemahnt, danach wird direkt der Gerichtsvollzieher mit der Beitreibung beauftragt. Eine Bitte noch an alle Steuerschuldner, die nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen: Bitte geben Sie bei allen Überweisungen das Buchungszeichen (5.0100…) an.