Winterdienst bei Schnee und Glätte
Aufgrund der Jahreszeit weisen wir darauf hin, dass nach unserer Streupflichtsatzung alle Straßenanlieger eine Räum- und Streupflicht haben.
Was muss ich als Anlieger tun?
innerhalb des Ortes einschließlich der Ortsdurchfahrten die Gehwege bzw. entsprechende Flächen am Rande der Fahrbahn (falls kein Gehweg vorhanden) bei Schneefall zu räumen und bei Schnee- und Eisglätte zu streuen.
Der geräumte Schnee und das auftauende Eis bitte am Rand der Fahrbahn anzuhäufen und nicht auf die Fahrbahn zu werfen.
Das erschwert unseren Bauhofkollegen den Winterdienst und stellt eine Gefährdung des Verkehrs dar.
Die Gehwege müssen werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 8 Uhr geräumt und gestreut sein. Wenn nach diesem Zeitpunkt Schnee fällt oder Schnee- oder Eisglätte auftritt, ist unverzüglich, bei Bedarf wiederholt, zu räumen und zu streuen. Die Pflicht endet um 20.00 Uhr.