Neue Mitarbeiterin für den Gemeindevollzugsdienst nimmt Arbeit auf
Der Gemeindeverwaltungsverband hat ab Januar 2024 für die Gemeinden Epfenbach, Helmstadt-Bargen, Neckarbischofsheim und Reichartshausen eine neue Mitarbeiterin zur Überwachung des ruhenden Verkehrs angestellt.
Wir möchten Sie daher darauf hinweisen: Halten und parken Sie unter Berücksichtigung der Straßenverkehrsordnung.
Nehmen Sie Rücksicht auf Fußgänger und halten Gehwege und unübersichtliche Stellen frei. Wer eine Garage oder einen Stellplatz zur Verfügung hat, sollte sein Fahrzeug auch dort parken und so zusätzliche Verkehrsprobleme vermeiden.
Entsprechend der internationalen Regelung muss parallel in Fahrtrichtung zum Fahrbahnrand geparkt werden. Grundsätzlich ist eine Restfahrbahnbreite von mindestens 3,05 m einzuhalten.
Wir bitten Sie, die Regelungen der StVO einzuhalten um ein Verwarnungsgeld zu vermeiden. Die Gemeinden erhoffen sich, durch Kontrollen und zusätzliche präventive Aufklärungsarbeit die Parksituation in den Ortschaften zu verbessern.