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Informationen zu den Wahlen am Sonntag, den 9. Juni

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Informationen des Gemeindewahlausschusses zu den Wahlen am Sonntag, den 9. Juni 2024 in Reichartshausen

 

Die Stimmzettel für die Kommunalwahlen (Gemeinderat und Kreistag) wurden den Wahlberechtigten bereits zugestellt. Da bei der Gemeinderats- und Kreistagswahl die Möglichkeit des Kumulierens (Stimmenhäufen) und des Panaschierens (Stimmenübertragen) besteht, hat der Wähler so die Möglichkeit, die Stimmzettel in Ruhe zu studieren und bereits zu Hause auszufüllen. Diese Stimmzettel werden dann am Wahlsonntag im Wahllokal (Halle „Centrum“) abgegeben. Dort erhalten Sie auch die Umschläge dazu.

Bitte beachten: Diese Stimmzettel sind keine Briefwahlunterlagen.

Den Stimmzettel für die Europawahl erhalten Sie erst am Wahltag im Wahllokal.

Bei der Europawahl haben Sie eine Stimme.

Bei der Gemeinderatswahl haben Sie 12 Stimmen, bei der Kreistagswahl 6 Stimmen. 

Hier besteht jeweils die Möglichkeit zu kumulieren (also einem Bewerber 1, 2 oder max. 3 Stimmen zu geben) oder zu panaschieren (einen Bewerber von einer Liste auf eine andere zu übertragen) oder beides miteinander zu verbinden. Weitere Hinweise zur Stimmabgabe bei den Kommunalwahlen entnehmen Sie bitte den Merkblättern zu den jeweiligen Stimmzetteln.

Wir bitten freundlichst, die zugestellten Stimmzettel für die Kommunalwahlen und das Wahlbenachrichtigungsschreiben zur Wahl mitzubringen.

Die Stimmzettelumschläge sowie im Bedarfsfall weitere Stimmzettel werden im Wahllokal (Halle „Centrum“) bereitgehalten. Die Wahlzeit dauert von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr. Nach Schließung des Wahllokals werden die Europawahl und anschließend die Gemeinderatswahl ausgezählt. Mit dem Ergebnis wird bis ca. 22.00 Uhr zu rechnen sein. Die Auszählung der Kreistagswahl erfolgt dann am Montag, 10. Juni 2024. Das Auszählen und die Sitzungen des Gemeindewahlausschusses sind öffentliche Veranstaltungen.

Wer aufgrund Urlaub, Krankheit oder anderer Erschwernisse an der persönlichen Wahlausübung am Wahltag verhindert ist, kann mit dem zugestellten Wahlbenachrichtigungsschreiben entsprechende Briefwahlunterlagen beim Bürgermeisteramt beantragen. Wahlscheinanträge werden nur bis zum Freitag, 7. Juni 2024, 18.00 Uhr oder bei plötzlicher Erkrankung auch bis zum Wahltag 15.00 Uhr entgegengenommen. Verlorene Wahlscheine werden nicht ersetzt. Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tag vor der Wahl, 12 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.

Bei Briefwahl ist darauf zu achten, dass die Absendung des Wahlbriefes durch den Wähler so rechtzeitig erfolgt, dass der Wahlbrief am Wahltag 18.00 Uhr beim Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses eingegangen ist. Der weiße Gemeindebriefkasten beim Eingang zum KOMM-IN wird am Wahltag 18.00 Uhr nochmals geleert. Es ist auch möglich, den Wahlbrief am Wahltag zwischen 8.00 Uhr und 18.00 Uhr im Wahllokal abzugeben. 

 

Unsere Gemeinde bildet einen Wahlbezirk. Der Wahlraum wird in der Halle „Centrum“, Rathausstraße 7, eingerichtet. 

 

Der Gemeindewahlausschuss bittet die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Reichartshausen, sich an den Kommunalwahlen zu beteiligen. Nirgends ist der Einfluss des Wählers so groß wie auf der örtlichen Ebene. Dies gilt in Baden-Württemberg ganz besonders, weil unser Kommunalwahlrecht dem Wähler eine gezielte, listenunabhängige Auswahl unter den Kandidaten (eine Persönlichkeitswahl) ermöglicht. Kommunalpolitisches Gestalten der örtlichen Angelegenheiten kann immer weniger in der Bereitstellung neuer Angebote und Dienstleistungen bestehen. Immer mehr kommt es darauf an, Gemeinsinn und Kreativität der Bürger einzubringen. Wer sich dieser Herausforderung stellt und Verantwortung für unsere Gemeinde übernimmt, verdient ein eindeutiges Votum durch eine hohe Wahlbeteiligung.

Machen Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch und wählen Sie. 

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